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VeriTreff GmbH
Dabringhauser Str. 33 A
42929 Wermelskirchen
Fon: +49 2196 7066-730
Fax: +49 2196 7066-720
E-Mail: info@stellenanzeigen-treff.de
Internet: www.stellenanzeigen-treff.de

Geschäftsführung
Christian Manß

Amtsgericht Köln
HRB 75773
Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer: DE283537292

Haftungsausschluss
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Stellenanzeigen-Treff erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Stellenanzeigen-Treff nicht an, es sei denn, es hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(3) Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Stellenanzeigen-Treff in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte der Parteien.

§ 2 Anzeigenschaltungen, Nutzung von Werbeflächen, Schaltung von Firmendarstellungen, News u.ä.
(1) "Anzeigenauftrag" ist der entgeltpflichtige Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Personalanzeigen, Firmenprofile (Selbstdarstellungen einer Unternehmensberatung, Firma etc.), News, Banner etc. auf der Plattform des Stellenanzeigen-Treff zum Zwecke der Verbreitung im Internet. Grundlage eines Anzeigenauftrages sind alle innerhalb eines Anzeigenjahres erscheinenden Veröffentlichungen. Mit Vertragsabschluß, spätestens mit dem Erscheinen der ersten Veröffentlichung, tritt die Laufzeit eines Anzeigenvertrages in Kraft.

(2) Angebote vom Stellenanzeigen-Treff sind in jedem Fall freibleibend. Stellenanzeigen-Treff behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Werbeauftrages durch Stellenanzeigen-Treff oder durch sonstige Erbringung des Anzeigenauftrages zustande.

(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anlieferung geeigneter elektronischer Vorlagen. Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob der Anzeigenauftrag fehlerfrei veröffentlicht wurde. Eventuelle Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme zu rügen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle Anspruch auf Ersatz in Form von unberechneten Korrekturen. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

(4) Stellenanzeigen-Treff behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge abzulehnen oder anzunehmen. Stellenanzeigen-Treff behält sich auch die Annahme einzelner Anzeigenunterlagen (Grafik, Anzeigentext etc.) vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anzeigenunterlagen strafbare oder rechtswidrige Inhalte enthalten, die das Ansehen des Stellenanzeigen-Treff schädigen können oder auf solche verweisen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

(5) Die Beachtung des Wettbewerbsrechts sowie nationaler- und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Erhält Stellenanzeigen-Treff erst nach der Auftragsbestätigung oder teilweiser Auftragsausführung Kenntnis über die vorbezeichneten Umstände, ist Stellenanzeigen-Treff berechtigt, das Auftragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber stellt Stellenanzeigen-Treff in allen diesen Fällen von eigenen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.

(6) Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewähr übernommen. Enthalten Anzeigenaufträge trotzdem Platzvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzvorschriften nicht entsprochen werden kann. Der Ausschluss von Mitbewerbern auf der Internet-Plattform des Stellenanzeigen-Treff gilt als nicht vereinbart.

(7) Eine Anzeige, die nicht als solche erkennbar ist, kann vom Stellenanzeigen-Treff mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet werden.

(8) Die Kosten für die Herstellung von Grafiken sowie Anzeigentexten sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Angebot vereinbart.

(9) Eine Stornierung von fest erteilten Aufträgen ist möglich. Sie muss schriftlich beim Stellenanzeigen-Treff eingehen. Stornierungen vor Schaltungsbeginn der Anzeige werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Netto-Auftragswerts berechnet. Storniert der Auftraggeber während der laufenden Insertion, berechnet Stellenanzeigen-Treff eine Stornierungsgebühr von 50% des noch nicht abgegoltenen Auftragswertes. Daneben wird der bis zum Zeitpunkt der Stornierung abgegoltene Auftragswert mit dem angeglichenen Rabattsatz in Rechnung gestellt. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden sei, bleibt dem Auftraggeber unbenommen.

(10) Eine Zugriffsgarantie wird nicht gegeben. Ein Anspruch auf Zugriffsauswertung besteht nicht.

(11) Bei Änderungen der Preisliste gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhung soweit der Auftraggeber nicht binnen einer Frist von 4 Wochen widerspricht.

(12) Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Auftraggeber an die Preisliste vom Stellenanzeigen-Treff zu halten. Die vom Stellenanzeigen-Treff gewährte Mittlergebühr darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

(13) Durch höhere Gewalt, Streik, Rechtsstreitigkeiten, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben ausgeschlossen, sofern Stellenanzeigen-Treff kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt werden kann.

(14) Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die Stellenanzeigen-Treff nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen.

(15) Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Anzeigenvertrag durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.

(16) Bei teilweiser Nichterfüllung eines Rahmenauftrages durch den Auftraggeber muss dieser dem Stellenanzeigen-Treff den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zurückerstatten.

(17) Stellenanzeigen-Treff behält sich das Recht vor, Anzeigenkollektive abzulehnen. Dieses Recht besteht auch für den Fall, dass Stellenanzeigen-Treff erst nach der Auftragsbestätigung Kenntnis von dem Kollektiv erhält. Für die Anwendung eines Konzernrabatts auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich.

(18) Bei Auftragserteilung über eine Agentur wird eine AE-Provision von 15 % auf das Rechnungsnetto gewährt. Die angegebenen Preise sind Fixpreise. Zahlungen sind spätestens 2 Wochen nach Rechnungserhalt netto Kasse fällig.

(19) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe erhoben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Stellenanzeigen-Treff kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Stellenanzeigen-Treff berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen oder den Auftrag fristlos zu kündigen.

§ 3 Links auf Seiten Dritter
Die Internet-Angebote des Stellenanzeigen-Treff enthalten Links zu Webseiten, die von Dritten betrieben werden. Die Bereitstellung von Links zu externen Web-Angeboten stellt keine Billigung des Materials auf solchen Websites dar und impliziert keine Verbindung mit deren Betreibern. Auf die Inhalte und Gestaltung der Web-Seiten, die über diese Links aufgesucht werden können, hat Stellenanzeigen-Treff keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Haftung.

§ 4 Technischer Betrieb
Eine ununterbrochene Erreichbarkeit sowie die stetige Störungsfreiheit der Internet-Plattformen kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. Für Störungen infolge von Serverausfällen, Leitungsproblemen oder Datenbankfehlern kann keine Haftung übernommen werden. Der Nutzer ist sich darüber im Klaren und stellt den Betreiber von jeglichen Haftungs- oder Ersatzansprüchen frei.

§ 5 Datenbank-Aktivitäten
Nutzer der vom Stellenanzeigen-Treff angebotenen Dienstleistungen können ihre Daten in den entsprechenden Datenbanken des Stellenanzeigen-Treff eintragen. Ein Anrecht auf Aufnahme besteht nicht. Stellenanzeigen-Treff behält sich vor, eingetragene Datensätze ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn diese inhaltlich-qualitativen Mindeststandards nicht genügen, pornographische, sittenwidrige, extremistische bzw. verleumderische Inhalte aufweisen oder die Aufnahmekriterien nicht erfüllen. Sofern ein Nutzer seine Daten in die jeweilige Datenbank einstellt, sichert er ausdrücklich zu, dass alle übermittelten Daten korrekt sind und Rechte Dritter nicht verletzen. Die Datenbank-Einträge fallen gänzlich in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Nutzers. Er stellt Stellenanzeigen-Treff von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der übermittelten Inhalte gegen Stellenanzeigen-Treff wegen der Verletzung eigener Rechte geltend machen. Dem Nutzer steht es frei, seine Daten jederzeit wieder aus der Datenbank zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.

§ 6 Sonstiges
Der Betreiber kann seine Dienste ohne Angabe von Gründen einstellen, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen ihn hergeleitet werden können. Eine eventuelle Vergütungspflicht der Kunden entfällt dann. Bereits gezahlte Gebühren werden anteilig zurückerstattet.

§ 7 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung vom Stellenanzeigen-Treff mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

§ 8 Preise und Zahlung
(1) Stellenanzeigen-Treff ist berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird mit dem extra angegebenen Änderungsdatum wirksam. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist, bestimmt Stellenanzeigen-Treff die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet Stellenanzeigen-Treff Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenz des Kunden sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

(2) Gegen Forderungen vom Stellenanzeigen-Treff kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß § 639 Abs. 1 BGB oder § 478 Abs. 1 BGB.

§ 9 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat Stellenanzeigen-Treff bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.

(2) Eine Gewährleistung für die Kombinierbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistung mit Produkten und Leistungen Dritter ist ausgeschlossen.

§ 10 Haftung und Haftungsausschluss
(1) Für Schäden haftet Stellenanzeigen-Treff nur dann, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Stellenanzeigen-Treff oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

(2) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Stellenanzeigen-Treff auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) In jedem Fall ist die Haftung des Stellenanzeigen-Treff auf einen Betrag in Höhe von 2.500,-- EUR pro Schadensfall beschränkt.

(4) Soweit die Haftung des Stellenanzeigen-Treff ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Stellenanzeigen-Treff.

(5) Die vom Stellenanzeigen-Treff angebotenen Informationen und Dienste können Ungenauigkeiten oder Fehler aufweisen. Aus der Veröffentlichung kann nicht geschlossen werden, dass die verwendeten Bezeichnungen frei von gewerblichen Schutzrechten sind. Der Betreiber macht keinerlei Zusicherungen hinsichtlich Verläßlichkeit, Korrektheit, Qualität und Genauigkeit der angebotenen Inhalte und abrufbaren Daten. Sie werden ohne Gewährleistung jeglicher Art zur Verfügung gestellt. Der Betreiber schließt hiermit jegliche Gewährleistungen hinsichtlich der gelieferten Informationen, Produkte und Dienste aus, einschließlich aller Gewährleistungen hinsichtlich Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentum und Nichtverletzung von Rechten Dritter. Sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten oder geltendem Recht vorliegt, ist der Betreiber nicht haftbar für irgendwelche direkten, indirekten, strafrechtlichen, zufälligen oder Folgeschäden oder andere Schäden einschließlich entgangenen Gewinns.

(6) Stellenanzeigen-Treff übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der durch Nutzer verfassten Beiträge. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Beiträge nicht gegen Gesetze oder gegen Rechte Dritter verstoßen. Dies gilt sowohl für den direkt sichtbaren Teil des Beitrages wie auch für im Beitrag enthaltene Links. Auf die Inhalte und Gestaltung der Webseiten, die über diese Links aufgesucht werden können, hat Stellenanzeigen-Treff keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Haftung.

(7) Stellenanzeigen-Treff untersagt hiermit ausdrücklich das Verfassen von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträgen. Ebenfalls ausdrücklich untersagt ist die Verbreitung von Raubkopien. Sollten dem Stellenanzeigen-Treff Beiträge solcher Art auffallen, werden diese ohne Rückmeldung an den Verfasser entfernt oder korrigiert. Stellenanzeigen-Treff behält sich vor, einzelnen Nutzern zeitweise oder ganz die Schreibberechtigung zu entziehen. Das Stellenanzeigen-Treff ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Beiträge. Stellenanzeigen-Treff gewährleistet nicht die Identität der Verfasser, die Genauigkeit, die Vollständigkeit oder die Verwendungsfähigkeit irgendwelcher Informationen. Die Beiträge drücken die Meinungen der Autoren/Nutzer aus, die nicht notwendigerweise mit den Ansichten des Stellenanzeigen-Treff übereinstimmen. Die auf unserer Plattform erhaltenen Kennwörter dürfen nicht an andere weitergeben werden. Das Passwort eines anderen, gleich wie man es erhalten hat, darf nicht auf unseren Plattformen genutzt werden. Es ist verboten, die Plattform des Stellenanzeigen-Treff und die hier zugänglichen Daten zum Zwecke von Werbung, Spam, Kettenbriefen und ähnlichem zu benutzen.

§ 11 Rechte Dritter
Sollte ein Dritter die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch das Stellenanzeigen-Treff geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, Stellenanzeigen-Treff unverzüglich schriftlich hierüber zu benachrichtigen.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit dem Stellenanzeigen-Treff ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Wermelskirchen. Stellenanzeigen-Treff ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die vom Stellenanzeigen-Treff auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen im einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

(2) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zu Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeit.

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